A-Mitglied:
Vollmitglied ab vollendetem 25. Lebensjahr
B-Mitglied:
Ehe-/Lebenspartner*in
Voraussetzungen: die Mitglieder gehören der gleichen Sektion an, die Anschrift ist identisch und die Beiträge werden vom gleichen Konto abgebucht. Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag und ab dem folgenden Kalenderjahr ist der Vollbeitrag zu entrichten.
B-Mitglied-Senior:
auf Antrag (Eingang in der Sektion bis 31. Oktober) ab dem vollendeten 70 Lebensjahr: in dem Jahr, in dem das Mitglied 71 Jahre alt wird, kann es in die Kategorie B-Senior aufgenommen werden. Eine rückwirkende Umstellung für das laufende Beitragsjahr ist nicht möglich.
B-Mitglied – schwerbehindert:
Mitglieder ab dem 19. Lebensjahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50*. Nachweis erforderlich. Eine rückwirkende Umstellung für das laufende Beitragsjahr ist leider nicht möglich.
C-Mitglied:
Gastmitglied (Mitglieder, die als Hauptmitglied einer anderen Sektion angehören.) Ein Nachweis über die bereits bestehende Haupt-Mitgliedschaft ist erforderlich (Kopie des Mitglieds-Ausweises).
D-Mitglied:
Junior ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr
Kind/Jugend-Mitglied:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Bei Kindern/Jugendlichen, die im Familienverbund (s. Familie) eintreten, entfällt der Beitrag.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei einer Behinderung von mindestens GdB 50 entfällt der Beitrag.
Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.
Im laufenden Jahr ist kein Wechsel der Kategorie möglich.