Nahaufnahme: ein Edelweiß in den Bergen | © DAV Archiv

Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Häufige Fragen zur Mitgliedschaft

Es gibt verschiedene Wege, um bei uns Mitglied zu werden:

Online-Aufnahme: Über die Online-Aufnahme kannst du sofort Mitglied in unserer Sektion werden. Du erhältst automatisiert umgehend einen vorläufigen Ausweis per E-Mail zugesendet. Dieser gilt ab dem nächsten Kalendertag für vier Wochen. Innerhalb dieser Zeit erhältst du deinen Mitgliedsausweis per Post von uns zugesendet.

Per Post oder E-Mail: Fülle den Aufnahmeantrag vollständig aus und sende uns diesen per Post oder E-Mail zu. Du erhältst deinen Mitgliedsausweis per Post. Bitte achte darauf, dass sich alle Unterschriften und eine gültige Kontoverbindung auf dem Antrag befinden. Ansonsten können wir den Antrag nicht bearbeiten.

Du erhälst einen Ausweis in Form einer Checkkarte, der nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig ist. Die Gültigkeit des Mitgliedsausweises endet bei ungekündigter Mitgliedschaft am 28. Februar des folgenden Jahres. Im Februar werden die Ausweise für das neue Jahr vom Dachverband versendet.
Bei einer Kündigung zum 31.12. endet die Mitgliedschaft am Jahresende und damit erlischt auch der Versicherungsschutz zu diesem Termin.

Mitgliedsbeiträge pro Jahr
A- Mitglied: 80 € (ab 26 Jahre)
B- Mitglied: 45 € (Partner)
C- Mitglied: 28 € (Gastmitglied)
D- Junioren: 35 € (19-25 Jahre)
Kinder/Jugendliche: 28 € (0-18 Jahre)
Kinder/Jugendliche im Familienverbund: 0 € (0-18 Jahre)

Einmalige Aufnahmegebühr für Neumitglieder
A- Mitglied: 50 €
B- Mitglied: 25 € (bei gleichzeitigem Eintritt mit dem Partner entfällt die Aufnahmegebühr)
C- Mitglied:  -
D- Mitglied: 25 €
K/J- Mitglieder: 20 € (bei Kindern im Familienverbund entfällt die Aufnahmegebühr)

 

A-Mitglied:
Vollmitglied ab 26. Lebensjahr

B-Mitglied:
Ehe-/Lebenspartner*in
Voraussetzungen: die Mitglieder gehören der gleichen Sektion an, die Anschrift ist identisch und die Beiträge werden vom gleichen Konto abgebucht. Liegt eine der Voraussetzungen für den Partnerbeitrag nicht mehr vor, entfällt der Partnerbeitrag und ab dem folgenden Kalenderjahr ist der Vollbeitrag zu entrichten.

B-Mitglied-Senior:
auf Antrag (Eingang in der Sektion bis 31. Oktober) ab dem vollendeten 70 Lebensjahr: in dem Jahr, in dem das Mitglied 71 Jahre alt wird, kann es in die Kategorie B-Senior aufgenommen werden. Eine rückwirkende Umstellung für das laufende Beitragsjahr ist nicht möglich.

B-Mitglied – schwerbehindert:
Mitglieder ab dem 19. Lebensjahr bei einem Grad der Behinderung von mindestens GdB 50*. Nachweis erforderlich. Eine rückwirkende Umstellung für das laufende Beitragsjahr ist leider nicht möglich.

C-Mitglied:
Gastmitglied (Mitglieder, die als Hauptmitglied einer anderen Sektion angehören.) Ein Nachweis über die bereits bestehende Haupt-Mitgliedschaft ist erforderlich (Kopie des Mitglieds-Ausweises).

D-Mitglied:
Junior ab vollendetem 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 25. Lebensjahr

Kind/Jugend-Mitglied:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Bei Kindern/Jugendlichen, die im Familienverbund (s. Familie) eintreten, entfällt der Beitrag.
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei einer Behinderung von mindestens GdB 50 entfällt der Beitrag.

Bei Überschreitung der Altersgrenze einer Kategorie wird das Mitglied automatisch zum Jahreswechsel in die nächst höhere, dem Alter entsprechende Kategorie eingestuft.

Im laufenden Jahr ist kein Wechsel der Kategorie möglich.

Bei Partner- und Familienmitgliedschaften greift bei Vorliegen eines Ermäßigungsgrunds ein Besserstellungsgebot. Wenn ein Partnermitglied einen Ermäßigungsgrund (Schwerbehinderung, Junior, Senior) aufweist, können beide Partner auf Antrag (Eingang in der Sektion bis 31. Oktober) im Folgejahr in der ermäßigten Kategorie geführt werden.

Als Familie gelten gleichzeitig eintretende Eltern/Alleinerziehende/Paare mit Kind(ern), sofern alle Mitglieder der gleichen Sektion angehören, eine einheitliche Wohnanschrift vorliegt und die Abbuchung der Beiträge von einem Konto erfolgt. Kinder und Jugendliche in der Familie werden bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beitragsfrei geführt.
Hinweis: auch in der Familienmitgliedschaft muss jedes volljährige Mitglied Änderungen oder eine Kündigung persönlich mitteilen.

Für eine Familienmitgliedschaft füllst du bitte die Online-Aufnahme oder den Aufnahmeantrag vollständig aus. Der Hauptantragsteller wird als A-Mitglied aufgenommen. Partner, Partnerin oder Kinder kannst du dann direkt ebenfalls anmelden. Bitte gib auf jeden Fall die Geburtsdaten mit an.

In der Online-Aufnahme kannst du unter “Weitere Familienmitglieder anmelden” einen Partner, eine Partnerin oder Kinder nachmelden. Wenn du mit dem Aufnahmeantrag Familienmitglieder nachmelden möchtest, kannst du diese einfach in die Felder "Meine Partnerin oder mein Partner möchte auch Mitglied werden" bzw. "Meine Kinder möchten auch Mitglied werden" eintragen. Bitte ergänze bei den Feldern für das Hauptmitglied unbedingt deinen Namen und deine Adresse, damit wir dir die Neumitglieder eindeutig zuordnen können.

Ab dem 01.09. eintretende Mitglieder zahlen für das laufende Jahr den halben Beitrag. Ab dem Folgejahr gilt der reguläre Beitragssatz. Die Aufnahmegebühr ist in voller Höhe zu entrichten.

Bei einem Eintritt ab 01.12. eines Jahres ist der Dezember beitragsfrei, nur die Aufnahmegebühr in voller Höhe wird berechnet. Der Beitrag für das Folgejahr wird am 1. Bankarbeitstag des neuen Jahres abgebucht.

Alle Änderungen wie Umzug, Bankverbindung, Familienstand (sofern die Mitgliedschaft davon betroffen ist) müssen der Geschäftsstelle zeitnah, spätestens bis 31. Oktober, vom Mitglied persönlich, mitgeteilt werden.

Auch über das Portal mein.alpenverein.de » können die hinterlegten Daten online geändert werden; die Änderungen werden der Sektion übermittelt und berücksichtigt. 

Ein Kategoriewechsel ist nur für das Folgejahr möglich.

Schreib eine Mail an die Geschäftsstelle mit deinem neuen Namen und der Kopie deiner Heiratsurkunde oder eines anderen amtlichen Dokumentes.

Dein neuer Name erscheint im neuen Kalenderjahr automatisch auf dem Ausweis. Für deine Mitgliedschaft im laufenden Jahr ist es nicht notwendig, den Ausweis ändern zu lassen. Möchtest du trotzdem sofort einen Ausweis mit deinem neuem Namen, sende uns bitte deinen aktuellen Mitgliedsausweis zurück und gib deine neuen Daten mit an. Wir müssen den alten Ausweis einziehen, bevor wir einen neuen ausstellen.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zur Abbuchung des Mitgliedsbeitrags ist durch unsere Satzung (§ 9 Nr. 2) vorgeschrieben. 

Der Beitrag wird einmal jährlich Anfang Januar von dem angegebenen Konto abgebucht. (Gläubiger-ID: DE77ZZZ00000372809). Die Mandatsreferenz entspricht der Mitgliedsnummer. 

Bei Rückbelastung wegen falsch angegebener bzw. nicht berichtigter Kontoverbindung oder mangelnder Deckung werden die dadurch entstehenden Kosten des Kreditinstitutes dem Mitglied berechnet.

Um Mein.Alpenverein  nutzen zu können, musst du dich einmalig registrieren. Voraussetzung dafür ist, dass dein Mitgliedsbeitrag abgebucht wurde und in der Datenbank der Sektion deine gültige E-Mail-Adresse und IBAN hinterlegt ist.

Für die Registrierung benötigst du deine Mitgliedsnummer, die letzten vier Stellen der IBAN, von der der Beitrag abgebucht wurde, und deine in der Datenbank hinterlegte E-Mail-Adresse.

Bitte bestätige den Registrierungslink innerhalb von 48 Stunden. Hier musst du für dein Login noch ein persönliches Kennwort vergeben. Für alle folgenden Logins kannst du die Kachel „Anmelden“ verwenden.

Mitglieder-Self-Service: Mein.Alpenverein 

Du bist kürzlich Mitglied geworden und fragst dich, welches Angebot ist das Richtige für dich?

Zunächst herzlich willkommen in unserer Sektion!

In unseren Gruppen werden unterschiedliche Wanderungen, Mountainbike-Touren und Klettertreffs angeboten. Hier findest du das aktuelle Wander - u. Mountainbike-Touren-Angebot.

Für allgemeinere Fragen zu den Aktivitäten wendest du dich zunächst an die Geschäftsstelle, dort bekommst du einen Überblick. 

Oder du schreibst direkt die Gruppenleitungen an, die Ansprechpersonen und Mailadressen findest du auf der Gruppenübersichtsseite

 

Bei Verlust des Ausweises können wir auf Antrag einen Ersatzausweis ausstellen. Bitte sende die ausgefüllte Verlusterklärung (PDF) an sektion@dav-siegerland.de. Wir senden dir den Ersatzausweis dann per Post zu.

Grundsätzlich kannst du dir über Mein.Alpenverein deinen digitalen Ausweis herunterladen bzw. erhältst ihn bei Abruf automatisch per E-Mail. Damit ist der Papierausweis nicht mehr erforderlich.

 

Den digitalen Mitgliedsausweis könnt ihr nach der Registrierung bei mein.alpenverein.de abrufen.

Zur Registrierung benötigt ihr eure Mitgliedsnummer und die IBAN der uns erteilten Einzugsermächtigung für den Mitgliedsbeitrag. Gebt für die Sektionsnummer die "244" und für die Ortsgruppe "00" ein.

Der digitale Mitgliedsausweis ist ein optionales Angebot für alle Mitglieder bzw. Mitgliedshaushalte in Form einer PDF-Datei. Zusätzlich wird er dem Mitglied bei Abruf automatisch per E-Mail zugestellt.

Für neue Mitglieder ist er frühestens drei Wochen nach dem Beitritt abrufbar.
Der neue Ausweis für das jeweilige Mitgliedsjahr kann ab 1. Februar heruntergeladen werden. Gültig ist er - wie auch der gedruckte Mitgliedsausweis - nur in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis.

Deutscher Alpenverein  - digitaler Mitgliedsausweis | © DAV
© DAV

Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis 30. September des laufenden Jahres schriftlich (per Post oder E-Mail) gekündigt wird. 

Jedes volljährige Mitglied muss persönlich kündigen, dies gilt auch für die volljährigen Mitglieder in einer Familie/in einem Haushalt. 
Die Kündigung sollte den vollen Namen sowie das Geburtsdatum oder die Mitgliedsnummer enthalten.
Das Gleiche gilt bei Sektionswechsel.

 

Bitte die Vornamen, Nachnamen sowie Geburtsdatum oder Mitgliedsnummer aller Personen die kündigen möchten auflisten.

Alle volljährigen Personen, auch volljährige Kinder, müssen die Kündigung selbstständig verfassen und/oder mitunterschreiben.

Nein.
Alle volljährigen Personen, auch volljährige Kinder, müssen die Kündigung selbstständig verfassen und/oder mitunterschreiben.

Kann ich auch während des Jahres in die Sektion Siegerland wechseln?
Ein Sektionswechsel ist im laufenden Jahr jederzeit und kostenfrei möglich. Dazu einfach in der Stammsektion bis zum 30. September kündigen und uns diese Kündigungsbestätigung, am besten per E-Mail, zuschicken. Im Aufnahmeantrag dann einfach das Stichwort "Sektionswechsel" vermerken. Im laufenden Kalenderjahr bist du dann beitragsfreies Gastmitglied und ab dem Folgejahr automatisch Vollmitglied in der entsprechenden Kategorie. Die Aufnahmegebühr entfällt.

Bis wann kann ich in meiner alten Sektion kündigen?
Die Kündigung in der alten Sektion muss bis spätestens 30. September schriftlich erfolgen damit diese zum Jahresende wirksam wird.

 

Ja, als DAV-Mitglied in einer Sektion hast du die Möglichkeit, die so genannte C-Mitgliedschaft/Zweitmitgliedschaft in einer weiteren Sektion zu beantragen. Eine C-Mitgliedschaft ermöglicht es dir, neben deiner Hauptsektion auch Mitglied in einer oder mehreren anderen Sektionen zu sein.

Dazu sende uns bitte den Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt und mit der Angabe deiner Stammsektion und deiner Mitgliedsnummer dort zu.

Als DAV-Mitglied genießt du Schutz während alpinistischer Aktivitäten (Alpinistische Aktivitäten inkl. Skilauf, Langlauf, Snowboard) über den Alpinen Sicherheitsservice (ASS). Diese Versicherung ist in deiner DAV-Mitgliedschaft enthalten. Alle Informationen zum Thema Versicherung findest du hier auf der Homepage des Bundesverbandes.

Alpenvereinsmitglieder erhalten unter Vorlage des Mitgliedsausweises einen vergünstigten Übernachtungstarif auf über 2000 Hütten der alpinen Vereine.

Zusätzlich zum Hüttenrabatt haben Alpenvereinsmitglieder Anspruch auf das sogennante "Bergsteigeressen". 

Als Mitglied hast du exklusiven Zugang zu vielen Selbstversorgerhütten.

Hier findet ihr die Übernachtungspreise für unsere Siegerlandhütte.

Vergünstigter Zugang zu allen DAV-Kletteranlagen (deutschlandweit). In unserem DAV Kletterzentrum Siegerland erhalten Mitglieder der DAV Sektion Siegerland einen besonders günstigen Rabatt.

Geschäftsstelle

Christine Weber ist deine Ansprechpartnerin zu allen Fragen rund um die Mitgliedschaft

Telefon: 0271-336404
E-Mail: sektion@dav-siegerland.de

Die Öffnungszeiten sind:
Montag 15 Uhr - 18.30 Uhr
Donnerstag 9 Uhr - 12.30 Uhr

Daten online pflegen

Die eigenen Daten online ändern oder einen digitalen Mitgliedsausweis downloaden:

Über das Portal mein.alpenverein.de » können die hinterlegten Daten online geändert werden; die Änderungen werden der Sektion übermittelt und berücksichtigt. Sollten Rückfragen entstehen, melden wir uns.